Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen und Träger, die ein stationäres Erwachsenenhospiz aufbauen wollen. Ein ambulanter Hospizdienst, eine Palliativstation im Krankenhaus und ein SAPV-Team haben andere Aufgaben und Grundlagen. Die Suche nach einem Platz für einen schwer kranken Menschen ist ebenfalls von der Gründung eines Betriebs zu unterscheiden.
Das tatsächliche Hospizmodell bestimmen
Schreiben Sie zuerst auf, welche Versorgung Ihr Vorhaben erbringen soll und für welche Menschen es vorgesehen ist. Beschreiben Sie den Ort, die fachliche Verantwortung und die Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten. Der Begriff Hospiz allein beantwortet diese Fragen nicht. Ein Konzept muss die tatsächliche Versorgung und Begleitung abbilden, die später geleistet werden kann.
§ 39a SGB V unterscheidet die stationäre beziehungsweise teilstationäre Hospizversorgung von der Förderung ambulanter Hospizdienste. Kinder- und Erwachsenenhospize werden zudem durch gesonderte Vereinbarungen berücksichtigt. Ein vorhandenes Konzept eines anderen Modells lässt sich deshalb nicht unverändert als eigene Gründungsgrundlage verwenden.
Begrenzen Sie den Auftrag nachvollziehbar. Welche Leistungen organisiert der Träger selbst, welche medizinischen oder weiteren Aufgaben werden durch andere Beteiligte übernommen und wie greifen diese Abläufe ineinander? Beschreiben Sie auch, wer über die fachliche Eignung einer Aufnahme entscheidet. Eine allgemeine Bereitschaft zu helfen ersetzt keinen abgestimmten Versorgungsauftrag.
Trägerschaft und regionalen Bedarf zusammen prüfen
Ein belastbares Vorhaben benötigt einen geeigneten Träger mit klarer Vertretung und Verantwortung. Rechtsform, wirtschaftliche Organisation und gegebenenfalls gemeinnützigkeitsbezogene Fragen sind fachlich zu prüfen. Ein Vereinsname, eine Stiftungsidee oder die Bezeichnung gemeinnützig begründet für sich allein keine abgeschlossene rechtliche oder steuerliche Einordnung.
Ermitteln Sie den tatsächlichen regionalen Bedarf und die vorhandenen Versorgungsbeziehungen. Welche stationären und ambulanten Angebote gibt es bereits? Wo bestehen konkret dokumentierte Versorgungslücken? Welche fachlichen Stellen und Beteiligten sind einzubeziehen? Begründete Gespräche und belastbare Planungsdaten sind aussagekräftiger als eine aus Einzelberichten abgeleitete pauschale Nachfrage.
Ein Netzwerk sollte mehr sein als eine Liste von Logos. Benennen Sie die benötigten Beziehungen, die Aufgaben der Beteiligten und den tatsächlichen Stand der Zusammenarbeit. Eine unverbindliche Gesprächsbereitschaft ist noch keine zugesicherte Mitwirkung oder Belegung. Halten Sie diese Unterschiede im Projektplan erkennbar, bevor langfristige Verpflichtungen eingegangen werden.
Verträge früh abstimmen
Für die stationäre Hospizversorgung ist der Vertragsrahmen nach § 39a SGB V maßgeblich. Die aktuelle Rahmenvereinbarung des GKV-Spitzenverbandes beschreibt Art, Umfang und Qualität der Versorgung. Verwenden Sie die tatsächlich geltende Fassung und ermitteln Sie die für Ihr Vorhaben zuständigen Vertragspartner.
Bereiten Sie das Konzept so vor, dass fachliche Versorgung, Zusammenarbeit, Organisation und wirtschaftliche Grundlage gemeinsam geprüft werden können. Fragen Sie konkret, welche Unterlagen und Nachweise benötigt werden. Eine eingereichte Planung oder ein positiver erster Austausch ist noch kein abgeschlossener Versorgungsvertrag. Öffentliche Eröffnungsaussagen müssen diesen tatsächlichen Stand beachten.
Ordnen Sie daneben alle weiteren Verpflichtungen: Immobilie, Personal, externe Dienstleistungen, Versicherungen und technische Systeme. Prüfen Sie Vertragsbeginn, Bedingungen und Zahlungsverpflichtungen aufeinander abgestimmt. So wird erkennbar, welche Kosten bereits vor der ersten Aufnahme entstehen und welche Schritte noch von einer fachlichen oder behördlichen Entscheidung abhängen.
Hauptamt und Ehrenamt verbinden
Das Personal- und Zusammenarbeitskonzept muss den tatsächlichen Auftrag tragen. Leiten Sie Qualifikation, Leitung, Vertretung und Dienstbesetzung aus den geltenden Anforderungen und dem vereinbarten Angebot ab. Eine pauschale Teamzahl aus einem fremden Hospiz ist kein eigener Nachweis. Planen Sie außerdem Urlaub, Krankheit, Fortbildung und Einarbeitung als reale betriebliche Aufgaben ein.
Professionelle Pflege, medizinische Zusammenarbeit, psychosoziale Begleitung und ehrenamtliche Unterstützung sind unterschiedliche Rollen. Beschreiben Sie, wer welche Aufgaben übernimmt und wo die Verantwortung liegt. Ehrenamtliches Engagement darf notwendiges Fachpersonal nicht rechnerisch ersetzen. Umgekehrt sollten Ehrenamtliche für ihre tatsächlichen Aufgaben einen klaren Ansprech- und Begleitungsweg haben.
Bereiten Sie Übergaben und den Umgang mit Rückfragen vor. Die Zuständigkeit für eine Angehörigenanfrage ist nicht automatisch dieselbe wie für eine Spendenfrage oder die Vorbereitung eines Ehrenamts. Klare Wege helfen dem Team und den Menschen, die Kontakt aufnehmen. Gesundheits- und Versorgungsunterlagen gehören in den dafür vorgesehenen geschützten Ablauf.
Räume passend planen
Die Raumplanung muss zur tatsächlichen Versorgung und Begleitung passen. Beziehen Sie die zuständigen Bau-, Brandschutz- und Aufsichtsstellen vor langfristigen Bindungen ein. Landesrecht ist standortbezogen zu prüfen; das WTG Nordrhein-Westfalen ist hier ausdrücklich nur ein Landesbeispiel.
Prüfen Sie Nutzung, Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten, betriebliche Wege und die notwendigen räumlichen Funktionen mit den zuständigen Fachplanern. Eine wohnliche Atmosphäre und die fachliche Eignung der Räume gehören zusammen. Ein Gebäude wird nicht allein durch die geplante Bezeichnung Hospiz geeignet. Erforderliche Änderungen müssen in Kosten und Zeitplanung berücksichtigt werden.
Halten Sie für jede noch offene Standortfrage den Verantwortlichen und den benötigten Nachweis fest. Wenn sich das Versorgungskonzept oder die Zielgruppe ändert, prüfen Sie die Folgen für Räume, Personal, Finanzierung und Verträge. Unterschiedliche Planungsfassungen dürfen nicht unbemerkt zur Grundlage neuer Zusagen werden.
Finanzierung und Spenden
Die Finanzierung eines Hospizprojekts braucht mehrere getrennte Betrachtungen. Grundstück, Gebäude, Umbau und Ausstattung sind andere Kosten als der laufende Versorgungsbetrieb. Hinzu kommt die Liquidität bis zur tatsächlichen Aufnahme und zum Eingang der vorgesehenen Zahlungen. Eine pauschale Gründungssumme ohne Konzept und Standort wäre nicht belastbar.
Nach § 39a Absatz 1 SGB V trägt die Krankenkasse die zuschussfähigen Versorgungskosten unter Anrechnung der Leistungen nach SGB XI zu 95 Prozent. Die gesetzliche Bezugsgröße sind diese Kosten, nicht sämtliche Ausgaben des Gründungsprojekts. Daraus folgt keine pauschale Zusage für Grundstück, Neubau oder die ganze Anlaufphase. Die tatsächliche vertragliche Grundlage und die vorgesehene Spendenstruktur müssen in der Kalkulation nachvollziehbar zusammenpassen.
| Bereich | Benötigter Nachweis |
|---|---|
| Investition | Geprüfte Bau-/Raumplanung, konkrete Angebote und tatsächlich verfügbare Mittel |
| Laufender Betrieb | Personal, externe Leistungen und die passende vereinbarte Finanzierungsgrundlage |
| Spenden und Unterstützung | Belastbare Zusagen, Zuständigkeiten und ein nachvollziehbares Verfahren |
| Anlaufliquidität | Zahlungsverpflichtungen bei späterem Start und verzögerten Einnahmen |
Unterscheiden Sie verbindliche Finanzierungszusagen, Anträge und unverbindliche Unterstützungsbereitschaft. Eine zugesagte Gesprächsmöglichkeit oder ein allgemeiner Förderhinweis darf nicht wie verfügbares Kapital gerechnet werden. Prüfen Sie ein vorsichtiges Szenario, in dem der Betriebsstart später erfolgt oder Mittel zeitversetzt eingehen. Die laufenden Verpflichtungen müssen auch dann erfüllbar bleiben.
Kontaktwege planen
Die Website sollte tatsächliches Angebot, Standort, Ansprechpartner und den Weg zu einer ersten Rückmeldung verständlich erklären. Angehörige benötigen Orientierung in einer belastenden Situation. Fachstellen brauchen einen klaren fachlichen Kontakt. Menschen, die unterstützen oder ehrenamtlich mitwirken wollen, haben andere Fragen und sollten nicht im selben allgemeinen Ablauf verloren gehen.
Veröffentlichen Sie bestätigte Angaben und echte beziehungsweise nachvollziehbar gekennzeichnete geplante Räume. Ein Aufbauprojekt und eine bereits aufnahmefähige Einrichtung müssen erkennbar unterschieden werden. Die digitale Darstellung sollte weder eine konkrete Aufnahme garantieren noch die fachlichen Voraussetzungen einer Versorgung vorwegnehmen.
Auch Spendenkommunikation benötigt nachvollziehbare Angaben zu Träger, Zweck und Zuständigkeit. Stimmen Sie die tatsächlichen Informationen mit der rechtlichen und steuerlichen Einordnung ab. Ein sachlicher, gut zugänglicher Auftritt hilft Menschen, den passenden Weg zu finden; er ersetzt weder fachliche Beratung noch einen verbindlichen Aufnahmeprozess.
Eine belastbare Reihenfolge für das Vorhaben
- Modell und Zielgruppe: stationäres Erwachsenenhospiz von anderen Hospiz- und Palliativangeboten abgrenzen.
- Träger aufstellen: Vertretung, Verantwortung und rechtlich-wirtschaftliche Organisation klären.
- Bedarf und Netzwerk: konkrete Versorgungslücke und tatsächliche Zusammenarbeit dokumentieren.
- Vertragsweg: aktuelle Grundlagen und benötigte Nachweise mit den zuständigen Stellen abstimmen.
- Räume und Team: Nutzung, fachliche Anforderungen und verfügbare Besetzung gemeinsam planen.
- Finanzierung: Investitionen, laufenden Betrieb, Spenden und Anlaufzeit mit echten Zusagen rechnen.
- Auftritt: bestätigte Informationen und getrennte Kontaktwege vorbereiten.
- Startfreigaben: tatsächliche Unterlagen und offene Bedingungen vor erster Aufnahme nachlesen.
Eine gemeinsame Projektmappe sollte die aktuell verwendeten Fassungen zusammenführen. Konzept, Grundrisse, Personalannahmen, Finanzierung und Vertragsstände müssen sich auf dasselbe Vorhaben beziehen. Jeder offene Punkt benötigt einen Verantwortlichen und einen klaren nächsten Nachweis. So wird erkennbar, ob eine scheinbar fertige Planung noch von einer ungesicherten Voraussetzung abhängt.
Typische Planungsfehler früh erkennen
- Stationäres Hospiz, ambulanten Hospizdienst und SAPV-Team gleichsetzen.
- Eine passende Immobilie vor der fachlichen und vertraglichen Einordnung langfristig binden.
- Ehrenamt als Ersatz für notwendige professionelle Besetzung kalkulieren.
- Versorgungszuschüsse als automatische Finanzierung sämtlicher Gründungsinvestitionen behandeln.
- Unverbindliche Unterstützung mit verfügbarer Liquidität verwechseln.
- Geplanten Aufbau und tatsächliche Aufnahmefähigkeit öffentlich nicht unterscheiden.
Ein sorgfältig vorbereitetes Hospizprojekt verbindet fachliche Versorgung, belastbare Zusammenarbeit und wirtschaftliche Verantwortung. Der spätere Auftritt sollte diese Klarheit widerspiegeln. Er macht das tatsächliche Angebot zugänglich und hilft Menschen, den passenden Ansprechpartner zu erreichen.
Quellen und Stand
Inhaltlich geprüft am 16. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ordnet Gründungs- und Betriebsentscheidungen ein. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Bau- oder Zulassungsberatung. Landesrecht und konkrete Verträge sind am tatsächlichen Standort zu prüfen.
- § 39a SGB V: stationäre und ambulante Hospizleistungen
- GKV-Spitzenverband: stationäre Hospizversorgung und aktuelle Rahmenvereinbarung
- WTG Nordrhein-Westfalen als Beispiel für standortbezogene Aufsicht
Gesetzliche Vorgaben, Anbietervereinbarungen und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die für Ihr Modell geltenden aktuellen Originalfassungen. Allgemeine Angebote auf anderen Websites sind kein Nachweis einer eigenen Zulassung oder Finanzierung.