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Ratgeber Gründung

Pflegedienst gründen: was wirklich verlangt wird

Die Gründung scheitert selten am Willen und fast nie am Markt. Sie scheitert an drei Verträgen und einer Personalfrage. Hier steht, welche das sind — mit den Paragrafen, damit Sie es nachlesen können.

Stand: 24. August 2026

Ein ambulanter Pflegedienst ist nach dem Gesetz eine selbstständig wirtschaftende Einrichtung unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft. Dieser eine Satz aus § 71 SGB XI entscheidet über fast alles, was danach kommt.

Die drei Verträge, ohne die nichts läuft

Fachlich reden alle über Qualität. Wirtschaftlich entscheiden drei Papiere darüber, ob Sie überhaupt Geld verdienen dürfen:

WasGrundlageWofür
Versorgungsvertrag§ 72 SGB XILeistungen der Pflegeversicherung. Ohne ihn dürfen die Pflegekassen Ihre Leistungen nicht vergüten.
Rahmenvertrag§ 132a SGB VHäusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung — Behandlungspflege.
Vergütungsvereinbarung§ 89 SGB XIWas Sie je Leistungskomplex tatsächlich bekommen.

Die Pflegekassen dürfen Pflege ausschließlich durch Einrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Alles andere ist Privatgeschäft.

Die Personalfrage, die vor allem anderen kommt

Die Zulassung hängt an einer einzigen Person: der verantwortlichen Pflegefachkraft. § 71 Abs. 3 SGB XI verlangt von ihr

  • einen anerkannten Abschluss — Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege,
  • zwei Jahre praktische Berufserfahrung im erlernten Beruf innerhalb der letzten acht Jahre,
  • und eine Weiterbildung für leitende Funktionen mit mindestens 460 Stunden — alternativ ein abgeschlossenes Studium im Pflegemanagement.

Sie selbst müssen diese Anforderungen nicht erfüllen. Wer das Unternehmen wirtschaftlich führt und wer die pflegefachliche Verantwortung trägt, dürfen zwei verschiedene Personen sein. Was das praktisch bedeutet, steht unter Pflegedienst gründen ohne PDL.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. 01

    Rechtsform wählen und Gewerbe anmelden

    Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH. Die Entscheidung hängt an Haftung und Startkapital, nicht am Pflegerecht — sie fällt aber zuerst, weil alle weiteren Anträge darauf laufen.

  2. 02

    Verantwortliche Pflegefachkraft klären

    Ohne sie gibt es keine Zulassung. Entweder Sie erfüllen die Anforderungen selbst, oder Sie stellen jemanden ein, der sie erfüllt.

  3. 03

    Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI beantragen

    Der Vertrag mit den Pflegekassen ist die eigentliche Zulassung. Ohne ihn dürfen die Kassen Ihre Leistungen nicht bezahlen.

  4. 04

    Rahmenvertrag nach § 132a SGB V beitreten

    Erst damit dürfen Sie Behandlungspflege abrechnen — also das, was der Arzt verordnet. Für die meisten Dienste ist das der wirtschaftlich wichtigere Teil.

  5. 05

    Vergütungen verhandeln

    Was Sie je Leistung bekommen, wird mit den Kassen vereinbart. Wer hier zu niedrig einsteigt, korrigiert das jahrelang nicht.

  6. 06

    Sichtbar werden

    Google-Unternehmensprofil, Website, Karriereseite. Der Punkt, an dem die meisten Gründungen zu spät anfangen — dazu unten mehr.

Der Fehler, der die ersten Monate kostet

Fast jede Gründung plant die Zulassung sorgfältig und die Sichtbarkeit gar nicht. Das ist aus einem Grund teuer: Sie brauchen Personal, bevor Sie den ersten Klienten versorgen können — und die Zulassung selbst hängt an einer Pflegefachkraft, die Sie erst finden müssen.

Wie groß dieser Markt ist, lässt sich messen. Allein nach stellenangebote pflegefachkraft suchen in Deutschland rund 5.400 Menschen im Monat, nach stellenangebote pflegedienstleitung weitere 4.400. Diese Menschen landen bei Indeed, bei Stepstone und bei Ihren Wettbewerbern — nicht bei einem Dienst, der noch keine Karriereseite hat.

Die zweite Hälfte ist das Google-Unternehmensprofil. Angehörige suchen nach einem Krankenhausaufenthalt unter Zeitdruck nach „pflegedienst“ plus Ortsname und rufen an, was die Karte oben zeigt. Ein Profil braucht Wochen, bis es Bewertungen hat. Auch das beginnt besser vor der Zulassung als danach.

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Rechtlicher Hinweis

Stand 24. August 2026. Keine Rechtsberatung — die Anforderungen werden auf Landesebene konkretisiert. Verbindlich ist Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen zur Gründung

Kurz beantwortet

Lohnt es sich, einen ambulanten Pflegedienst zu gründen?

Das hängt an Ihrem Standort, Ihrer Personalsituation und den Vergütungen, die Sie verhandeln — pauschal lässt sich das nicht beantworten, und wer Ihnen ohne Ihre Zahlen eine Rendite nennt, rät. Belegen lässt sich die Nachfrageseite: Auf 6.640 Suchbegriffe rund um Pflege entfallen in Deutschland zusammen 1,88 Millionen Suchen im Monat. Der Engpass der meisten Gründungen liegt nicht bei den Klienten, sondern beim Personal.

Muss ich selbst examinierte Pflegefachkraft sein?

Nein. Inhaberschaft und pflegefachliche Verantwortung dürfen bei zwei verschiedenen Personen liegen. Wenn Sie die Anforderungen nicht selbst erfüllen, müssen Sie eine verantwortliche Pflegefachkraft anstellen, die sie erfüllt. Ausführlich unter Pflegedienst gründen ohne PDL.

Wie lange dauert die Zulassung?

Das hängt vom Bundesland und von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab und lässt sich seriös nicht pauschal beziffern. Planen Sie mehrere Monate ein und rechnen Sie damit, dass die Prüfung erst beginnt, wenn wirklich alle Nachweise vorliegen — insbesondere die zur verantwortlichen Pflegefachkraft.

Brauche ich Versorgungsvertrag und Rahmenvertrag?

In aller Regel ja, beides. Der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI deckt die Leistungen der Pflegeversicherung ab, der Rahmenvertrag nach § 132a SGB V die häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung. Wer nur eines von beiden hat, schließt einen großen Teil des Marktes aus.

Kann ich ohne Zulassung starten?

Sie dürfen Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen privat abrechnen, ohne Kassenzulassung. Pflegeleistungen über die Pflegekasse und Behandlungspflege über die Krankenkasse setzen die Verträge voraus. Ein Dienst rein auf Selbstzahlerbasis ist möglich, aber ein völlig anderes Geschäftsmodell.

Wann sollte ich mit Website und Karriereseite anfangen?

Deutlich früher, als die meisten denken. Sie brauchen Personal, bevor Sie den ersten Klienten versorgen können — und Pflegefachkräfte prüfen einen unbekannten Arbeitgeber zuerst im Netz. Eine Karriereseite, die erst nach der Zulassung entsteht, kostet Sie die ersten Monate.