Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen und Träger, die ein SAPV-Angebot aufbauen wollen. Er beantwortet organisatorische und betriebliche Gründungsfragen. Die individuelle Verordnung und Behandlung eines Menschen ist eine andere Aufgabe. Allgemeine ambulante Palliativversorgung, stationäre Hospizversorgung und außerklinische Intensivpflege sind vom eigenen SAPV-Versorgungsauftrag abzugrenzen.
Den speziellen Versorgungsauftrag klären
§ 37b SGB V beschreibt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und ihre Anspruchsvoraussetzungen. Der individuelle Bedarf muss im vorgesehenen medizinischen Verfahren geklärt werden. Für die Gründung benötigen Sie daneben ein eigenes Konzept, das beschreibt, welche Leistungen Ihr Team tatsächlich erbringen und organisieren kann.
Schreiben Sie auf, welche Menschen und welche Versorgungsregion das Angebot erreichen soll, wie ärztliche und pflegerische Aufgaben zusammengeführt werden und welche anderen Beteiligten benötigt werden. Eine allgemeine Palliativkompetenz ist dabei von einem eigenen SAPV-Leistungsauftrag zu unterscheiden. Der Begriff auf einer Website ist kein Nachweis der erforderlichen Verträge.
Grenzen Sie Erwachsenen- und Kinderversorgung ab. Die besonderen Belange von Kindern werden durch einen gesonderten Rahmenvertrag berücksichtigt. Ein für Erwachsene vorbereitetes Teamkonzept kann deshalb nicht ohne Prüfung für jede Zielgruppe verwendet werden. Klären Sie den tatsächlichen Umfang, bevor Sie Personal, Partner oder öffentliche Aussagen daran ausrichten.
Verträge prüfen
Der Vertragsweg nach § 132d SGB V ist eine wesentliche Grundlage des Vorhabens. Die Norm nennt den einheitlichen Rahmenvertrag und den zur Versorgung berechtigenden Vertrag mit den Krankenkassen. Sachliche und personelle Anforderungen, Qualität und wesentliche Vergütungselemente gehören in diese Prüfung.
Die SAPV-Übersicht des GKV-Spitzenverbandes führt die maßgeblichen Richtlinien und Rahmenverträge zusammen. Ermitteln Sie die aktuellen Fassungen und die zuständigen Vertragspartner für Ihr tatsächliches Angebot. Ein älteres Gründungsmerkblatt kann diese Einordnung nicht ersetzen.
Prüfen Sie, welche Nachweise für Konzept, Qualifikation, Organisation und wirtschaftliche Grundlage benötigt werden. Benennen Sie für jede Unterlage eine verantwortliche Person und den tatsächlichen Status. Ein eingereichter Antrag oder eine positive erste Rückmeldung ist noch kein abgeschlossener Vertrag. Diesen Unterschied sollten auch öffentliche Informationen zum Projekt erkennen lassen.
| Grundlage | Was sie im Projekt klärt |
|---|---|
| Leistungsrecht und Richtlinie | Einordnung der spezialisierten Versorgung und des vorgesehenen Verordnungswegs |
| Rahmenvertrag | Die geltenden grundsätzlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Anforderungen |
| Eigener Versorgungsvertrag | Der tatsächlich vereinbarte Auftrag und seine regionalen Besonderheiten |
| Betriebskonzept | Wie Ihr Team diese Anforderungen im Alltag konkret erfüllt |
Ärztliche und pflegerische Zusammenarbeit tatsächlich sichern
Planen Sie Aufgaben, Qualifikationen und Verantwortlichkeit aus dem konkreten Rahmen heraus. Benötigt wird eine tatsächlich verfügbare Zusammenarbeit, keine bloße Namensliste. Halten Sie fest, welche Aufgaben die beteiligten Personen übernehmen, wie sie sich abstimmen und welche Vertretung bei Abwesenheit greift. Geplante Mitwirkung und verbindlich gesicherte Besetzung bleiben unterschiedliche Projektstände.
Qualifikationen und Erfahrung müssen mit den tatsächlich geltenden Anforderungen abgeglichen werden. Übernehmen Sie keine pauschale Teamzahl oder Stundenangabe aus einem anderen Modell. Wer fachliche Verantwortung übernimmt, benötigt auch den organisatorischen Raum dafür. Rechnen Sie Leitung, Versorgung, Fortbildung und Vertretung nicht mehrfach mit denselben verfügbaren Arbeitsstunden.
Die vertraglich erforderliche Erreichbarkeit und Bereitschaft muss im Betriebskonzept nachvollziehbar organisiert sein. Klären Sie die Zuständigkeit bei Rückfragen, Übergaben und Ausfällen. Ein öffentlich erreichbares Telefon belegt noch keinen vollständigen fachlichen Bereitschaftsprozess. Für Beschäftigte und Kooperationspartner müssen die tatsächlichen Abläufe eindeutig sein.
Ein bestehender Pflegedienst kann Erfahrungen und Strukturen mitbringen. Prüfen Sie dennoch, welche Rolle er im SAPV-Modell übernimmt und welche weiteren Anforderungen noch zu erfüllen sind. Eine allgemeine Versorgungserfahrung oder ein anderer Vertrag kann nicht pauschal als eigener SAPV-Auftrag behandelt werden.
Versorgungsregion und Netzwerk aufeinander abstimmen
Die geplante Region muss zur tatsächlich leistbaren Versorgung passen. Berücksichtigen Sie Wege, Zusammenarbeit, Erreichbarkeit und die personelle Organisation. Ein größerer Radius ist nicht automatisch ein besseres Konzept, wenn notwendige Abläufe dadurch nicht verlässlich erfüllt werden können. Regionale Besonderheiten gehören auch nach § 132d in die Vertragsgestaltung.
Ermitteln Sie die benötigten Beziehungen zu Ärzten, Kliniken, Pflegeangeboten, Hospizstrukturen und weiteren fachlichen Beteiligten. Beschreiben Sie, wie eine Anfrage beziehungsweise Überleitung beginnt, wer die fachliche Klärung übernimmt und wie notwendige Informationen weitergegeben werden. Unverbindliche Gesprächsbereitschaft und ein funktionierender Versorgungsprozess sind dabei zu unterscheiden.
Vereinbaren Sie den Umgang mit offenen oder unpassenden Anfragen. Ein klarer Zuständigkeitsweg verhindert, dass Menschen zwischen mehreren Stellen ohne konkrete Rückmeldung weitergeschickt werden. Welche Alternative im Einzelfall passt, entscheidet das zuständige fachliche Netzwerk. Die Website sollte den nächsten Kontakt erleichtern, ohne einen Anspruch oder eine Aufnahme selbst festzustellen.
Qualität und Ausstattung
Leiten Sie die erforderliche Ausstattung aus dem Versorgungskonzept und den geltenden Vorgaben ab. Organisation, Dokumentation, Mobilität und die Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten müssen zum tatsächlichen Auftrag passen. Für jede wichtige Schnittstelle sollte feststehen, wer verantwortlich ist und welche Vereinbarung beziehungsweise welcher Nachweis vorliegt.
Das Qualitätsmanagement muss den konkreten Ablauf unterstützen: Aufnahmeprüfung, Abstimmung, Übergabe, Vertretung und Fehlerbearbeitung gehören zusammen. Eine allgemeine Verfahrenssammlung aus einem anderen Pflegeangebot reicht nicht, wenn sie die spezialisierten Aufgaben nicht abbildet. Stellen Sie sicher, dass Beschäftigte die tatsächlich geltende Fassung der Abläufe verwenden.
Gesundheits- und Versorgungsinformationen brauchen geeignete Zugriffs- und Übermittlungswege. Trennen Sie diese von allgemeinen Websiteanfragen, Bewerbungen und organisatorischen Kontakten. Für eine erste Rückmeldung sollten nicht mehr Daten abgefragt werden als erforderlich. Die anschließende fachliche Klärung folgt dem dafür vorgesehenen Verfahren.
Kosten und Liquidität
Eine tragfähige Kalkulation beschreibt dasselbe Team und dieselbe Region wie das Betriebskonzept. Ermitteln Sie tatsächliche Kosten für Personal, Vertretung, Qualifizierung, Ausstattung, Mobilität, Verwaltung und externe Leistungen. Verwenden Sie konkrete Angebote und bestätigte Vertragsannahmen. Eine allgemeine Gründungssumme würde die Unterschiede zwischen Vorhaben verdecken.
Die Vergütungsgrundlage muss zum tatsächlichen Auftrag passen. Eine unverbindliche Annahme oder ein fremder Erlös ist kein gesicherter eigener Zahlungsstrom. Trennen Sie die vertraglichen Voraussetzungen von der Erwartung, wann die erste Versorgung beginnt. Personalaufbau, organisatorische Vorbereitung und tatsächliche Einnahmen können zeitlich auseinanderliegen.
| Bereich | Für die Planung prüfen |
|---|---|
| Team | Fachliche Besetzung, Vertretung und tatsächlich verfügbare Arbeitszeit |
| Region | Wege, Organisation und die leistbare Zusammenarbeit |
| Aufbau | Qualifikation, Ausstattung und Kosten vor der ersten Versorgung |
| Zahlungen | Vereinbarter Leistungsbeginn, Abrechnung und vorsichtige Anlaufreserve |
Prüfen Sie ein Szenario mit späterem Vertragsabschluss oder verzögertem Versorgungsbeginn. Welche Verpflichtungen bestehen schon und welche Mittel sind tatsächlich verfügbar? Unterscheiden Sie verbindliche Finanzierung, beantragte Unterstützung und unverbindliche Möglichkeiten. Die betriebliche Verantwortung wird durch einen allgemeinen Förderhinweis nicht kleiner.
Das Angebot für Fachstellen und Angehörige erklären
Ein sachlicher digitaler Auftritt benennt das tatsächliche Unternehmen, die bestätigten Leistungen, Region und Ansprechpartner. Für Fachstellen ist ein klarer fachlicher Kontakt wichtig. Angehörige benötigen eine verständliche Einordnung, wie sie eine erste Rückmeldung erhalten. Diese Wege können nebeneinander stehen, ohne sämtliche sensiblen Informationen im allgemeinen Webformular abzufragen.
Veröffentlichen Sie nur belegte Qualifikationen, Beziehungen und Leistungsangaben. Eine geplante Kooperation ist keine bestehende Versorgungspartnerschaft. Ein Vorhaben im Aufbau und ein bereits vertraglich tätiges Team müssen erkennbar unterschieden werden. Aussagen zur Erreichbarkeit sollten dieselbe Organisation beschreiben, die im Alltag tatsächlich verfügbar ist.
Für ein stationäres Hospiz gibt es einen eigenen Gründungsweg. Die unterschiedlichen Angebote können fachlich zusammenarbeiten, werden dadurch aber nicht rechtlich oder organisatorisch gleich. Ein klarer Auftritt hilft, passende Anfragen den richtigen Verantwortlichen zuzuordnen und Missverständnisse früh zu vermeiden.
Eine belastbare Reihenfolge für den Aufbau
- Auftrag bestimmen: Zielgruppe und spezialisiertes Versorgungsmodell abgrenzen.
- Vertragsweg klären: aktuelle Richtlinie, Rahmenvertrag und zuständige Vertragspartner zusammenführen.
- Team sichern: fachliche Qualifikation, Aufgaben, Erreichbarkeit und Vertretung nachweisen.
- Region abstimmen: tatsächliche Versorgung und Zusammenarbeit organisatorisch tragfähig planen.
- Abläufe vorbereiten: Ausstattung, Informationswege und Qualitätsmanagement konkret beschreiben.
- Finanzierung prüfen: reale Kosten, Vertragsstände und Anlaufliquidität zusammenrechnen.
- Auftritt entwickeln: bestätigte Informationen und passende Kontaktwege veröffentlichen.
- Start nachlesen: tatsächlich vorliegende Verträge, Nachweise und Bedingungen vor Aufnahme prüfen.
Führen Sie die aktuelle Projektfassung an einer Stelle zusammen. Konzept, Personalannahmen, Region, Finanzierung und Vertragsunterlagen müssen dasselbe Vorhaben abbilden. Für offene Punkte sollte klar sein, welcher Nachweis noch fehlt und wer ihn beschafft. So werden fachliche und wirtschaftliche Abhängigkeiten vor verbindlichen Zusagen sichtbar.
Typische Planungsfehler
- Allgemeine Palliativpflege bereits als eigenen SAPV-Vertrag ausgeben.
- Ein Erwachsenenkonzept ungeprüft auf die Versorgung von Kindern übertragen.
- Unverbindliche Kooperationsnamen als gesicherte Besetzung rechnen.
- Eine Region bewerben, die Personal und Organisation nicht zuverlässig tragen.
- Erwartete Vergütung und erste Versorgung als bereits sicheren Zahlungseingang behandeln.
Ein gut vorbereitetes SAPV-Team verbindet spezialisierte Fachlichkeit mit verlässlicher Zusammenarbeit und klarer Verantwortung. Der digitale Auftritt sollte diese tatsächlichen Grundlagen zugänglich machen. Er erleichtert die Orientierung und den fachlichen Erstkontakt, ohne eine individuelle medizinische oder vertragliche Prüfung vorwegzunehmen.
Quellen und Stand
Inhaltlich geprüft am 16. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ordnet Gründungs- und Betriebsentscheidungen ein. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Bau- oder Zulassungsberatung. Landesrecht und konkrete Verträge sind am tatsächlichen Standort zu prüfen.
- § 37b SGB V: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
- § 132d SGB V: Rahmenvertrag und Versorgungsvertrag
- GKV-Spitzenverband: SAPV, aktuelle Richtlinien und Rahmenverträge
Gesetzliche Vorgaben, Anbietervereinbarungen und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die für Ihr Modell geltenden aktuellen Originalfassungen. Allgemeine Angebote auf anderen Websites sind kein Nachweis einer eigenen Zulassung oder Finanzierung.