Zum Inhalt springen

Ratgeber Gründung

Ein SAPV-Team gründen

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung braucht ein belastbares fachliches Netzwerk und einen eigenen Vertragsweg. Die Gründung beginnt mit dem tatsächlichen Versorgungsauftrag, nicht mit der öffentlichen Bezeichnung SAPV.

Stand: 16. Oktober 2026

Dieser Ratgeber richtet sich an Menschen und Träger, die ein SAPV-Angebot aufbauen wollen. Er beantwortet organisatorische und betriebliche Gründungsfragen. Die individuelle Verordnung und Behandlung eines Menschen ist eine andere Aufgabe. Allgemeine ambulante Palliativversorgung, stationäre Hospizversorgung und außerklinische Intensivpflege sind vom eigenen SAPV-Versorgungsauftrag abzugrenzen.

Den speziellen Versorgungsauftrag klären

§ 37b SGB V beschreibt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und ihre Anspruchsvoraussetzungen. Der individuelle Bedarf muss im vorgesehenen medizinischen Verfahren geklärt werden. Für die Gründung benötigen Sie daneben ein eigenes Konzept, das beschreibt, welche Leistungen Ihr Team tatsächlich erbringen und organisieren kann.

Schreiben Sie auf, welche Menschen und welche Versorgungsregion das Angebot erreichen soll, wie ärztliche und pflegerische Aufgaben zusammengeführt werden und welche anderen Beteiligten benötigt werden. Eine allgemeine Palliativkompetenz ist dabei von einem eigenen SAPV-Leistungsauftrag zu unterscheiden. Der Begriff auf einer Website ist kein Nachweis der erforderlichen Verträge.

Grenzen Sie Erwachsenen- und Kinderversorgung ab. Die besonderen Belange von Kindern werden durch einen gesonderten Rahmenvertrag berücksichtigt. Ein für Erwachsene vorbereitetes Teamkonzept kann deshalb nicht ohne Prüfung für jede Zielgruppe verwendet werden. Klären Sie den tatsächlichen Umfang, bevor Sie Personal, Partner oder öffentliche Aussagen daran ausrichten.

Verträge prüfen

Der Vertragsweg nach § 132d SGB V ist eine wesentliche Grundlage des Vorhabens. Die Norm nennt den einheitlichen Rahmenvertrag und den zur Versorgung berechtigenden Vertrag mit den Krankenkassen. Sachliche und personelle Anforderungen, Qualität und wesentliche Vergütungselemente gehören in diese Prüfung.

Die SAPV-Übersicht des GKV-Spitzenverbandes führt die maßgeblichen Richtlinien und Rahmenverträge zusammen. Ermitteln Sie die aktuellen Fassungen und die zuständigen Vertragspartner für Ihr tatsächliches Angebot. Ein älteres Gründungsmerkblatt kann diese Einordnung nicht ersetzen.

Prüfen Sie, welche Nachweise für Konzept, Qualifikation, Organisation und wirtschaftliche Grundlage benötigt werden. Benennen Sie für jede Unterlage eine verantwortliche Person und den tatsächlichen Status. Ein eingereichter Antrag oder eine positive erste Rückmeldung ist noch kein abgeschlossener Vertrag. Diesen Unterschied sollten auch öffentliche Informationen zum Projekt erkennen lassen.

GrundlageWas sie im Projekt klärt
Leistungsrecht und RichtlinieEinordnung der spezialisierten Versorgung und des vorgesehenen Verordnungswegs
RahmenvertragDie geltenden grundsätzlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Anforderungen
Eigener VersorgungsvertragDer tatsächlich vereinbarte Auftrag und seine regionalen Besonderheiten
BetriebskonzeptWie Ihr Team diese Anforderungen im Alltag konkret erfüllt

Ärztliche und pflegerische Zusammenarbeit tatsächlich sichern

Planen Sie Aufgaben, Qualifikationen und Verantwortlichkeit aus dem konkreten Rahmen heraus. Benötigt wird eine tatsächlich verfügbare Zusammenarbeit, keine bloße Namensliste. Halten Sie fest, welche Aufgaben die beteiligten Personen übernehmen, wie sie sich abstimmen und welche Vertretung bei Abwesenheit greift. Geplante Mitwirkung und verbindlich gesicherte Besetzung bleiben unterschiedliche Projektstände.

Qualifikationen und Erfahrung müssen mit den tatsächlich geltenden Anforderungen abgeglichen werden. Übernehmen Sie keine pauschale Teamzahl oder Stundenangabe aus einem anderen Modell. Wer fachliche Verantwortung übernimmt, benötigt auch den organisatorischen Raum dafür. Rechnen Sie Leitung, Versorgung, Fortbildung und Vertretung nicht mehrfach mit denselben verfügbaren Arbeitsstunden.

Die vertraglich erforderliche Erreichbarkeit und Bereitschaft muss im Betriebskonzept nachvollziehbar organisiert sein. Klären Sie die Zuständigkeit bei Rückfragen, Übergaben und Ausfällen. Ein öffentlich erreichbares Telefon belegt noch keinen vollständigen fachlichen Bereitschaftsprozess. Für Beschäftigte und Kooperationspartner müssen die tatsächlichen Abläufe eindeutig sein.

Ein bestehender Pflegedienst kann Erfahrungen und Strukturen mitbringen. Prüfen Sie dennoch, welche Rolle er im SAPV-Modell übernimmt und welche weiteren Anforderungen noch zu erfüllen sind. Eine allgemeine Versorgungserfahrung oder ein anderer Vertrag kann nicht pauschal als eigener SAPV-Auftrag behandelt werden.

Versorgungsregion und Netzwerk aufeinander abstimmen

Die geplante Region muss zur tatsächlich leistbaren Versorgung passen. Berücksichtigen Sie Wege, Zusammenarbeit, Erreichbarkeit und die personelle Organisation. Ein größerer Radius ist nicht automatisch ein besseres Konzept, wenn notwendige Abläufe dadurch nicht verlässlich erfüllt werden können. Regionale Besonderheiten gehören auch nach § 132d in die Vertragsgestaltung.

Ermitteln Sie die benötigten Beziehungen zu Ärzten, Kliniken, Pflegeangeboten, Hospizstrukturen und weiteren fachlichen Beteiligten. Beschreiben Sie, wie eine Anfrage beziehungsweise Überleitung beginnt, wer die fachliche Klärung übernimmt und wie notwendige Informationen weitergegeben werden. Unverbindliche Gesprächsbereitschaft und ein funktionierender Versorgungsprozess sind dabei zu unterscheiden.

Vereinbaren Sie den Umgang mit offenen oder unpassenden Anfragen. Ein klarer Zuständigkeitsweg verhindert, dass Menschen zwischen mehreren Stellen ohne konkrete Rückmeldung weitergeschickt werden. Welche Alternative im Einzelfall passt, entscheidet das zuständige fachliche Netzwerk. Die Website sollte den nächsten Kontakt erleichtern, ohne einen Anspruch oder eine Aufnahme selbst festzustellen.

Qualität und Ausstattung

Leiten Sie die erforderliche Ausstattung aus dem Versorgungskonzept und den geltenden Vorgaben ab. Organisation, Dokumentation, Mobilität und die Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten müssen zum tatsächlichen Auftrag passen. Für jede wichtige Schnittstelle sollte feststehen, wer verantwortlich ist und welche Vereinbarung beziehungsweise welcher Nachweis vorliegt.

Das Qualitätsmanagement muss den konkreten Ablauf unterstützen: Aufnahmeprüfung, Abstimmung, Übergabe, Vertretung und Fehlerbearbeitung gehören zusammen. Eine allgemeine Verfahrenssammlung aus einem anderen Pflegeangebot reicht nicht, wenn sie die spezialisierten Aufgaben nicht abbildet. Stellen Sie sicher, dass Beschäftigte die tatsächlich geltende Fassung der Abläufe verwenden.

Gesundheits- und Versorgungsinformationen brauchen geeignete Zugriffs- und Übermittlungswege. Trennen Sie diese von allgemeinen Websiteanfragen, Bewerbungen und organisatorischen Kontakten. Für eine erste Rückmeldung sollten nicht mehr Daten abgefragt werden als erforderlich. Die anschließende fachliche Klärung folgt dem dafür vorgesehenen Verfahren.

Kosten und Liquidität

Eine tragfähige Kalkulation beschreibt dasselbe Team und dieselbe Region wie das Betriebskonzept. Ermitteln Sie tatsächliche Kosten für Personal, Vertretung, Qualifizierung, Ausstattung, Mobilität, Verwaltung und externe Leistungen. Verwenden Sie konkrete Angebote und bestätigte Vertragsannahmen. Eine allgemeine Gründungssumme würde die Unterschiede zwischen Vorhaben verdecken.

Die Vergütungsgrundlage muss zum tatsächlichen Auftrag passen. Eine unverbindliche Annahme oder ein fremder Erlös ist kein gesicherter eigener Zahlungsstrom. Trennen Sie die vertraglichen Voraussetzungen von der Erwartung, wann die erste Versorgung beginnt. Personalaufbau, organisatorische Vorbereitung und tatsächliche Einnahmen können zeitlich auseinanderliegen.

BereichFür die Planung prüfen
TeamFachliche Besetzung, Vertretung und tatsächlich verfügbare Arbeitszeit
RegionWege, Organisation und die leistbare Zusammenarbeit
AufbauQualifikation, Ausstattung und Kosten vor der ersten Versorgung
ZahlungenVereinbarter Leistungsbeginn, Abrechnung und vorsichtige Anlaufreserve

Prüfen Sie ein Szenario mit späterem Vertragsabschluss oder verzögertem Versorgungsbeginn. Welche Verpflichtungen bestehen schon und welche Mittel sind tatsächlich verfügbar? Unterscheiden Sie verbindliche Finanzierung, beantragte Unterstützung und unverbindliche Möglichkeiten. Die betriebliche Verantwortung wird durch einen allgemeinen Förderhinweis nicht kleiner.

Das Angebot für Fachstellen und Angehörige erklären

Ein sachlicher digitaler Auftritt benennt das tatsächliche Unternehmen, die bestätigten Leistungen, Region und Ansprechpartner. Für Fachstellen ist ein klarer fachlicher Kontakt wichtig. Angehörige benötigen eine verständliche Einordnung, wie sie eine erste Rückmeldung erhalten. Diese Wege können nebeneinander stehen, ohne sämtliche sensiblen Informationen im allgemeinen Webformular abzufragen.

Veröffentlichen Sie nur belegte Qualifikationen, Beziehungen und Leistungsangaben. Eine geplante Kooperation ist keine bestehende Versorgungspartnerschaft. Ein Vorhaben im Aufbau und ein bereits vertraglich tätiges Team müssen erkennbar unterschieden werden. Aussagen zur Erreichbarkeit sollten dieselbe Organisation beschreiben, die im Alltag tatsächlich verfügbar ist.

Für ein stationäres Hospiz gibt es einen eigenen Gründungsweg. Die unterschiedlichen Angebote können fachlich zusammenarbeiten, werden dadurch aber nicht rechtlich oder organisatorisch gleich. Ein klarer Auftritt hilft, passende Anfragen den richtigen Verantwortlichen zuzuordnen und Missverständnisse früh zu vermeiden.

Eine belastbare Reihenfolge für den Aufbau

  1. Auftrag bestimmen: Zielgruppe und spezialisiertes Versorgungsmodell abgrenzen.
  2. Vertragsweg klären: aktuelle Richtlinie, Rahmenvertrag und zuständige Vertragspartner zusammenführen.
  3. Team sichern: fachliche Qualifikation, Aufgaben, Erreichbarkeit und Vertretung nachweisen.
  4. Region abstimmen: tatsächliche Versorgung und Zusammenarbeit organisatorisch tragfähig planen.
  5. Abläufe vorbereiten: Ausstattung, Informationswege und Qualitätsmanagement konkret beschreiben.
  6. Finanzierung prüfen: reale Kosten, Vertragsstände und Anlaufliquidität zusammenrechnen.
  7. Auftritt entwickeln: bestätigte Informationen und passende Kontaktwege veröffentlichen.
  8. Start nachlesen: tatsächlich vorliegende Verträge, Nachweise und Bedingungen vor Aufnahme prüfen.

Führen Sie die aktuelle Projektfassung an einer Stelle zusammen. Konzept, Personalannahmen, Region, Finanzierung und Vertragsunterlagen müssen dasselbe Vorhaben abbilden. Für offene Punkte sollte klar sein, welcher Nachweis noch fehlt und wer ihn beschafft. So werden fachliche und wirtschaftliche Abhängigkeiten vor verbindlichen Zusagen sichtbar.

Typische Planungsfehler

  • Allgemeine Palliativpflege bereits als eigenen SAPV-Vertrag ausgeben.
  • Ein Erwachsenenkonzept ungeprüft auf die Versorgung von Kindern übertragen.
  • Unverbindliche Kooperationsnamen als gesicherte Besetzung rechnen.
  • Eine Region bewerben, die Personal und Organisation nicht zuverlässig tragen.
  • Erwartete Vergütung und erste Versorgung als bereits sicheren Zahlungseingang behandeln.

Ein gut vorbereitetes SAPV-Team verbindet spezialisierte Fachlichkeit mit verlässlicher Zusammenarbeit und klarer Verantwortung. Der digitale Auftritt sollte diese tatsächlichen Grundlagen zugänglich machen. Er erleichtert die Orientierung und den fachlichen Erstkontakt, ohne eine individuelle medizinische oder vertragliche Prüfung vorwegzunehmen.

Quellen und Stand

Inhaltlich geprüft am 16. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ordnet Gründungs- und Betriebsentscheidungen ein. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Bau- oder Zulassungsberatung. Landesrecht und konkrete Verträge sind am tatsächlichen Standort zu prüfen.

Gesetzliche Vorgaben, Anbietervereinbarungen und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die für Ihr Modell geltenden aktuellen Originalfassungen. Allgemeine Angebote auf anderen Websites sind kein Nachweis einer eigenen Zulassung oder Finanzierung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Kann ein normaler Pflegedienst einfach SAPV anbieten?

Eine allgemeine Pflegezulassung oder eine Websiteaussage zur Palliativpflege belegt keinen eigenen SAPV-Versorgungsvertrag. Maßgeblich sind die besonderen Leistungs- und Vertragsgrundlagen nach §§ 37b und 132d SGB V sowie die dazugehörigen aktuellen Anforderungen. Ein bestehender Betrieb muss prüfen, welche Rolle er tatsächlich übernimmt und welche zusätzlichen Voraussetzungen noch fehlen.

Braucht ein SAPV-Team ärztliche und pflegerische Kompetenz?

Das spezialisierte Versorgungskonzept muss die erforderliche ärztliche und pflegerische Zusammenarbeit tatsächlich tragen. Personelle und sachliche Anforderungen ergeben sich aus der geltenden Richtlinie, dem einschlägigen Rahmenvertrag und dem konkreten Versorgungsvertrag. Eine unverbindliche Kooperationsliste ersetzt keine gesicherte Aufgaben- und Verfügbarkeitsplanung.

Welcher Vertrag ist für ein neues SAPV-Team maßgeblich?

§ 132d SGB V regelt den Rahmenvertrag und die zur Versorgung berechtigenden Verträge mit den Krankenkassen. Die Einzelheiten des tatsächlichen Angebots und regionale Besonderheiten sind zu berücksichtigen. Ermitteln Sie die zuständigen Vertragspartner und aktuellen Unterlagen für Ihr Vorhaben. Ein Vertragsantrag ist noch keine abgeschlossene Vereinbarung.

Ist SAPV dasselbe wie außerklinische Intensivpflege?

Nein. Die Angebote haben unterschiedliche Leistungs- und Vertragsgrundlagen. SAPV richtet sich nach § 37b und dem Vertragsweg nach § 132d SGB V. Außerklinische Intensivpflege hat ihren eigenen Rahmen nach §§ 37c und 132l. Ein Betrieb darf deshalb nicht aus einem der Angebote automatisch die Zulässigkeit oder fachliche Fähigkeit für das andere ableiten.

Gilt der gleiche Rahmen für Kinder und Erwachsene?

§ 132d SGB V sieht für die besonderen Belange von Kindern einen gesonderten Rahmenvertrag vor. Ein Erwachsenenkonzept kann deshalb nicht unverändert übertragen werden. Zielgruppe, fachliche Anforderungen und tatsächlicher Vertragsumfang sind vor verbindlichen Zusagen zu klären. Dieser Leitfaden konzentriert sich auf die grundsätzliche Betreiberplanung.

Wie hoch sind die Gründungskosten?

Ohne Team-, Regions- und Vertragskonzept wäre eine Gesamtsumme geraten. Planen Sie personelle und organisatorische Anforderungen, Mobilität, Ausstattung, Verwaltung und Anlaufliquidität mit tatsächlichen Unterlagen. Eine unverbindliche Vergütungsannahme oder ein anderer Anbieterpreis ist kein sicherer eigener Erlös. Der Zahlungs- und Leistungsbeginn muss zur realen Vereinbarung passen.

Welche Informationen müssen Zuweiser auf der Website finden?

Erkennbar sein sollten das tatsächliche Angebot, die versorgte Region, Ansprechpartner und ein klarer Weg zur fachlichen Klärung. Angehörige benötigen zusätzlich eine verständliche Einordnung des nächsten Schritts. Die Website darf weder einen individuellen Leistungsanspruch feststellen noch eine konkrete Aufnahme ohne Prüfung zusagen. Sensible Unterlagen gehören in den dafür vereinbarten geschützten Ablauf.