Sie müssen selbst keine examinierte Pflegefachkraft sein, um einen ambulanten Pflegedienst zu gründen. Das Gesetz stellt keine Anforderung an die Qualifikation des Inhabers. Es verlangt etwas anderes: dass der Betrieb unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft steht (§ 71 SGB XI).
Wirtschaftliche Führung und pflegefachliche Verantwortung dürfen also bei zwei verschiedenen Personen liegen. Sie führen das Unternehmen, jemand anderes trägt die fachliche Verantwortung.
Was Sie dafür brauchen
Eine verantwortliche Pflegefachkraft, die alle drei Anforderungen aus § 71 Abs. 3 SGB XI erfüllt: anerkannter Abschluss, zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Weiterbildung für leitende Funktionen mit mindestens 460 Stunden. Details unter Voraussetzungen.
In der Praxis erwarten die Landesverbände eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, meist in Vollzeit. Eine Honorarkraft, die zweimal die Woche vorbeischaut, erfüllt „ständige Verantwortung“ nach dem Wortlaut kaum. Die genaue Auslegung unterscheidet sich zwischen den Bundesländern — fragen Sie beim zuständigen Landesverband nach, bevor Sie einen Arbeitsvertrag aufsetzen.
Das eigentliche Risiko
Ihre Zulassung hängt an einem einzigen Arbeitsverhältnis. Kündigt die verantwortliche Pflegefachkraft, fehlt eine Zulassungsvoraussetzung — mit allem, was daran hängt.
Das ist kein theoretisches Risiko. Sie konkurrieren um dieselben Fachkräfte wie alle anderen, und Sie brauchen nicht irgendeine, sondern eine mit Leitungsweiterbildung und aktueller Berufserfahrung. Diese Gruppe ist klein und wird umworben.
Wer ohne eigene Qualifikation gründet, sollte deshalb zwei Dinge früher angehen als andere Gründer: die Suche nach dieser Person, und den Aufbau eines Arbeitgeberauftritts, der sie überhaupt erreicht. Eine Pflegedienstleitung, die einen Wechsel erwägt, googelt den möglichen neuen Arbeitgeber — und findet bei einer Gründung naturgemäß nichts.
Zur Größenordnung: Nach stellenangebote pflegedienstleitung suchen in Deutschland rund 4.400 Menschen im Monat. Sie sind also da. Die Frage ist nur, ob sie Sie finden.
Die Alternative: selbst qualifizieren
Haben Sie bereits einen anerkannten Pflegeabschluss und die zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, fehlt Ihnen nur die Weiterbildung für leitende Funktionen. Das ist ein überschaubarer Weg — und er nimmt Ihnen das größte Einzelrisiko aus dem Modell.
Ohne Pflegeabschluss gibt es diesen Weg nicht. Dann bleibt nur die Anstellung.
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Rechtlicher Hinweis
Stand 24. August 2026. Keine Rechtsberatung. Ob eine Teilzeitlösung akzeptiert wird, entscheidet Ihr Landesverband — holen Sie das schriftlich ein.