„Ein ambulanter Pflegedienst kostet 25.000 bis 50.000 Euro in der Gründung.“ Solche Sätze stehen überall, und sie sind wertlos. Zwischen einem Dienst mit drei Kräften und einem geleasten Kleinwagen und einem mit fünfzehn Kräften, eigenen Räumen und sechs Fahrzeugen liegt der Faktor zehn. Eine Zahl, die für beide gilt, gilt für keinen.
Was sich seriös sagen lässt: welche Beträge das Gesetz vorgibt, welche Blöcke es überhaupt gibt, und welcher davon Gründungen tatsächlich zu Fall bringt.
Was feststeht: die Rechtsform
Der einzige Betrag, der unabhängig von Ihrer Größe gilt, ist das Stammkapital — und den bestimmen Sie mit der Rechtsform.
- GmbH: Stammkapital mindestens 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss aber nicht alles eingezahlt sein: Es genügt ein Viertel je Geschäftsanteil, zusammen mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
- UG (haftungsbeschränkt): kommt mit weniger Stammkapital aus, muss dafür aber ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Mindeststammkapital erreicht ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen — das Kapital muss in Geld eingezahlt werden (§ 5a GmbHG).
- Einzelunternehmen: kein Stammkapital, dafür volle persönliche Haftung.
Dazu kommen Notar und Handelsregister. Beides richtet sich nach dem Stammkapital und dem Aufwand der Beurkundung, deshalb steht hier keine Zahl — fragen Sie ein konkretes Angebot beim Notariat an, das kostet nichts.
Der größte Block: Personal
Personal ist bei einem ambulanten Dienst der mit Abstand größte Kostenblock — und der einzige, für den es eine gesetzliche Untergrenze gibt. Die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung legt fest:
| Je Stunde | ab 1. Juli 2026 | ab 1. Juli 2027 |
|---|---|---|
| Pflegehilfskraft | 16,52 € | 16,95 € |
| Qualifizierte Pflegehilfskraft | 17,80 € | 18,26 € |
| Pflegefachkraft | 21,03 € | 21,58 € |
Das ist die Untergrenze, nicht der Marktlohn. Obendrauf kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit — in der ambulanten Pflege die Regel, nicht die Ausnahme — und neun Tage zusätzlicher bezahlter Urlaub pro Jahr, die dieselbe Verordnung vorschreibt. Wer im Wettbewerb um Fachkräfte steht, zahlt ohnehin darüber.
Was Ihre Größe bestimmt
Für diese Blöcke nennen wir bewusst keine Beträge — sie hängen an Entscheidungen, die Sie noch nicht getroffen haben. Wichtiger als eine Zahl ist, was sie treibt:
- Fahrzeuge. Der Treiber ist nicht der Kaufpreis, sondern die Tourenzahl: Wie viele Kräfte müssen gleichzeitig unterwegs sein? Leasing verschiebt die Anschaffung in die laufenden Kosten, was die Vorfinanzierung entlastet.
- Pflegesoftware. Tourenplanung, Leistungserfassung, Abrechnung mit den Kassen. Meist pro Nutzer und Monat abgerechnet — und nach § 8 Abs. 8 SGB XI förderfähig.
- Räume. Ein ambulanter Dienst braucht ein Büro mit datenschutzgerechter Aktenaufbewahrung, keine Praxisfläche. Der Treiber ist die Lage nur insofern, als Ihre Kräfte täglich dort starten.
- Beratung und Zulassung. Wirtschaftsplan, Qualitätsmanagement, Verträge. Ein Teil davon ist über die BAFA-Beratungsförderung bezuschussbar — aber nur, wenn Sie vor Beginn der Beratung beantragen.
Der Block, den die meisten übersehen
Ihre Pflegekräfte bekommen ihr Gehalt am Monatsende. Ihre Vergütung bekommen Sie, nachdem Sie versorgt, dokumentiert und abgerechnet haben — und nachdem die Kasse geprüft hat. Diese Lücke müssen Sie vorfinanzieren, und zwar nicht einmalig, sondern rollierend, solange Sie wachsen.
Das ist der eigentliche Kapitalbedarf einer Gründung. Nicht die Fahrzeuge, nicht die Software, nicht das Stammkapital. Genau deshalb ist beim KfW-Gründerkredit der Betriebsmittelanteil die wichtigere Zahl — er deckt Miete, Personal und laufende Kosten, nicht nur Anschaffungen.
Und es gibt einen zweiten, stilleren Kostenfaktor: jeden Monat, in dem Ihre Kapazität nicht ausgelastet ist, zahlen Sie das Personal trotzdem. Eine Zulassung, die steht, bevor irgendjemand Sie findet, ist keine Startlinie, sondern eine laufende Rechnung.
Weiterlesen
- Förderung und Finanzierung — Gründungszuschuss, KfW-Kredit ohne Eigenkapital, Zuschuss nach SGB XI
- Einen ambulanten Pflegedienst gründen — der gesamte Ablauf in sechs Schritten
- Voraussetzungen im Detail — woran Anträge typischerweise scheitern
Rechtlicher Hinweis
Stand 24. August 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Beträge stammen aus den verlinkten Gesetzen; die Pflegearbeitsbedingungenverordnung läuft am 30.09.2028 aus (zukunft-ok).